Die Aufgaben des Schulvereinsvorstands sind in § 23 der Satzung geregelt. Darüber hinaus wird vorstandsintern folgende Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung festgelegt.
1. 1. Vorsitzender
- Management und Organisation der Schulvereinstätigkeit und des Vorstands
- Offizieller Vertreter des Vereins
- Kommunikation KMK, ZfA, Schulleitung, Elternbeirat, Lehrerbeirat, Mitglieder, Personal
- Personalausschuss
- Organisation der Gebührenordnung sowie Gehaltstabellen
- Organisation der Schulgeldermäßigung
- Leitung der Vorstands- und Mitgliederversammlungen
- Ansprechpartner für Deutsche Behörden
2. Stellvertretender Vorsitzender
- Verwaltung des Vereins und des Personals
- Ansprechpartner für Türkische Behörden
- Sponsorenbetreuung
- Versicherungen und Verträge
- Leitung des Schulneubaus
3. Schatzmeister
- Erstellung des Haushaltsplans und der Finanztabellen
- Erstellung der Gebührenordnung
- Erstellung der Gehaltstabellen
- Überwachung der Ziele des Haushaltsplans
- Führung der deutschen und türkischen Vereinskonten
- Überwachung der Zahlung von Rechnungen und Zahlungsaufforderungen
- Ansprechpartner für Steuerberater
- Beantragung von Zuwendungen
- jegliche Überweisungen
- Personalausschuss
4. Stellvertretender Schatzmeister
- Schreiben der Rechnungen und Zahlungsaufforderungen
- Führung der administrativen Arbeit für die Vereinsverwaltung
5. Schriftführer
- Anfertigung der Protokolle (Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen, Personalausschuss)
- Führung der Vereinsordner und Archive
6. Beisitzer
- Schulentwicklung, PQM
- Öffentlichkeitsarbeit, PR
- Drucksachen
- Schulvereinschronik
7. Beisitzer
- Personalausschuss
- Transportlogistik
- Kommunikation mit türkischen Stellen
- Versicherungen