Die Botschaft Ankara, die
Generalkonsulate in Istanbul und Izmir, das Konsulat in Antalya und unsere acht
Honorarkonsuln in Adana, Bodrum, Bursa, Edirne, Erzurum, Gaziantep, Kayseri und
Trabzon stehen deutschen und türkischen Kunden in allen rechtlichen
Angelegenheiten als wichtige Verbindungsstelle nach Deutschland zur Verfügung.
Um unser Serviceangebot zu erweitern,
haben wir für Sie viele Informationen, Anträge und Links auf unseren Webseiten
bereitgestellt. An dieser Stelle möchten wir unser Internetangebot kurz
vorstellen. Unsere gesamten Informationen zu den unten angesprochenen Themen
sowie das gesamte Servicespektrum im Rechts- und Konsularbereich finden Sie auf
unseren Webseiten und der Webseite des Auswärtigen Amtes (s.u.).
Die wichtigsten
konsularischen Themen auf unseren Webseiten sind:
Beantragung von
Ausweisdokumenten Informationen bezüglich der
Antragstellung von Europapässen, Kinderreisepässen und sonstigen
Ausweisdokumenten. Wir stellen Ihnen die entsprechenden Antragsformulare zur
Verfügung und informieren über die neuen Entwicklungen im deutschen Passrecht
(biometrisches Foto und Fingerabdruck).
Leben und Arbeiten
in der Türkei Informationen zu den Themen
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Erwerb von Grundeigentum, Auswanderung,
gesetzliche Krankenversicherung im Ausland, Rentenangelegenheiten und
Kraftfahrzeugzulassung.
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Informationen zum deutschen
Staatsangehörigkeitsrecht. Wegen seiner besonderen Bedeutung
vorab Folgendes: Sie leben seit längerem in der
Türkei, sind vielleicht hier verheiratet und wollen die türkische
Staatsangehörigkeit annehmen oder wieder annehmen? Vorsicht! Grundsätzlich verliert ein Deutscher gem. § 25 Absatz 1 des deutschen
Staatsangehörigkeitsgesetzes automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit,
wenn er auf Antrag eine fremde Staatsangehörigkeit - wie zum Beispiel die
türkische - erwirbt. Den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie
nur verhindern, wenn Sie vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung
beantragt und erhalten haben. Den entsprechenden Antrag können Sie bei der
für Ihren Wohnsitz in der Türkei zuständigen deutschen Auslandsvertretung
stellen.
Desweiteren informieren wir u.a. zu
Fragen des Beginns der Optionspflicht für deutsche Kinder ausländischer Eltern
und über die deutsche Staatsangehörigkeit von Kindern, deren
deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde.
Eheschließung und
Scheidung Informationen über Eheschließung in der Türkei, türkisches
Familienbuch und Heiratsurkunde, namensrechtliche Folgen der Eheschließung in
der Türkei, Scheidung in der Türkei, Anerkennung eines türkischen Scheidungsurteils für den deutschen
Rechtsbereich und Anerkennung
eines deutschen Scheidungsurteils für den türkischen
Rechtsbereich.
Deutschen- und Krisenvorsorgeliste Jeder
deutsche Staatsangehörige, der - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der
Botschaft oder der Generalkonsulate in Istanbul und Izmir lebt, kann in eine
Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine
freiwillige Maßnahme. Das Auswärtige Amt rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch
zu machen, damit die Auslandsvertretungen - falls erforderlich - in Krisen- und
sonstigen Ausnahmesituationen mit deutschen Staatsbürgern schnell Verbindung
aufnehmen können.
Unterschrifts- und
Fotokopiebeglaubigungen Diese können in vielen Fällen auch
von unseren Honorarkonsuln durchgeführt werden. Die Adressen der Honorarkonsuln
finden Sie auf den unten aufgelisteten Webseiten.
Erbscheine und Ausschlagung einer Erbschaft nach deutschem Recht Informationen zum Erbschein und die Ausschlagung einer Erbschaft nach deutschem
Recht. Einen Erbschein benötigen Sie, wenn Sie Erbe geworden sind, um
über das Erbe verfügen zu können
Rechtsverfolgung in
Zivil- und Handelssachen in der Türkei Informationen zur Geltendmachung und Durchsetzung von
Forderungen und zur Anerkennung und Vollstreckung deutscher gerichtlicher
Entscheidungen in der Türkei
Rechtsanwaltslisten Verzeichnis von deutschsprachigen
Rechtsanwälten und Dolmetschern im Amtsbezirk der Botschaft Ankara, der
Generalkonsulate Istanbul und Izmir und des Konsulats in Antalya.
Informationen zur
Wehrpflicht von deutsch/türkischen Doppelstaatlern.
Visa Informationen bezüglich
Visaantragstellung und Bereitstellung entsprechender Merkblätter.
Lebensbescheinigungen Lebensbescheinigungen
werden vom Rentendienst der Deutschen Post AG (Renten Service),
der im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) tätig wird, an im
Ausland lebende Empfänger von Erwerbsunfähigkeits-,
Alters- und Hinterbliebenenrente versandt und dienen dem Nachweis, dass der
Berechtigte noch lebt. Die eigentliche Bescheinigung, dass Sie leben, kann
entweder von einer amtlichen türkischen Stelle (wie z.B. Muhtar oder Notar), von unseren Honorarkonsuln, der
Botschaft, den Generalkonsulaten in Istanbul und Izmir oder dem Konsulat in
Antalya bescheinigt werden. Dazu müssen Sie persönlich mit einem
Ausweisdokument vorsprechen. Lebensbescheinigungen, die für Rentenzwecke eines
öffentlich rechtlichen Trägers in Deutschland benötigt werden, werden von den
deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei kostenlos ausgestellt. Wird die
Lebensbescheinigung für einen anderen Träger z.B. eine private
Rentenversicherung benötigt, entstehen Gebühren in Höhe von 20,- Euro. Die
Formulare müssen von Ihnen selber wieder zurückgesandt werden.
Weitere Informationen, Post- und
Mailadressen finden Sie auf den folgenden Homepages:
Botschaft Ankara: www.ankara.diplo.de Generalkonsulat Istanbul: www.istanbul.diplo.de Generalkonsulat Izmir: www.izmir.diplo.de Konsulat
Antalya: www.izmir.diplo.de/Vertretung/izmir/de/03/Antalya.html Auswärtiges
Amt: www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/Startseite.html
von Volker Dreike, Stand 26.8.2008 |