Deutsche Schule Izmir  
Privatschule der Deutschen Botschaft Ankara
 
Zweigstelle Izmir

Deutsche Schule Izmir

Wichtige konsularische Informationen der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei

Die Botschaft Ankara, die Generalkonsulate in Istanbul und Izmir, das Konsulat in Antalya und unsere acht Honorarkonsuln in Adana, Bodrum, Bursa, Edirne, Erzurum, Gaziantep, Kayseri und Trabzon stehen deutschen und türkischen Kunden in allen rechtlichen Angelegenheiten als wichtige Verbindungsstelle nach Deutschland zur Verfügung.

 

Um unser Serviceangebot zu erweitern, haben wir für Sie viele Informationen, Anträge und Links auf unseren Webseiten bereitgestellt. An dieser Stelle möchten wir unser Internetangebot kurz vorstellen. Unsere gesamten Informationen zu den unten angesprochenen Themen sowie das gesamte Servicespektrum im Rechts- und Konsularbereich finden Sie auf unseren Webseiten und der Webseite des Auswärtigen Amtes (s.u.).

 

Die wichtigsten konsularischen Themen auf unseren Webseiten sind:

 

Beantragung von Ausweisdokumenten
Informationen bezüglich der Antragstellung von Europapässen, Kinderreisepässen und sonstigen Ausweisdokumenten. Wir stellen Ihnen die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung und informieren über die neuen Entwicklungen im deutschen Passrecht (biometrisches Foto und Fingerabdruck).

 

Leben und Arbeiten in der Türkei
Informationen zu den Themen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Erwerb von Grundeigentum, Auswanderung, gesetzliche Krankenversicherung im Ausland, Rentenangelegenheiten und Kraftfahrzeugzulassung.

 

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Informationen zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht.
Wegen seiner besonderen Bedeutung vorab Folgendes:
Sie leben seit längerem in der Türkei, sind vielleicht hier verheiratet und wollen die türkische Staatsangehörigkeit annehmen oder wieder annehmen? Vorsicht! Grundsätzlich verliert ein Deutscher gem. § 25 Absatz 1 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er auf Antrag eine fremde Staatsangehörigkeit - wie zum Beispiel die türkische - erwirbt. Den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie nur verhindern, wenn Sie vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt und erhalten haben. Den entsprechenden Antrag können Sie bei der für Ihren Wohnsitz in der Türkei zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen.

Desweiteren informieren wir u.a. zu Fragen des Beginns der Optionspflicht für deutsche Kinder ausländischer Eltern und über die deutsche  Staatsangehörigkeit von Kindern, deren deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde.

 

Eheschließung und Scheidung
Informationen über Eheschließung in der Türkei, türkisches Familienbuch und Heiratsurkunde, namensrechtliche Folgen der Eheschließung in der Türkei, Scheidung in der Türkei, Anerkennung eines türkischen Scheidungsurteils für den deutschen Rechtsbereich und Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils für den türkischen Rechtsbereich.

 

Deutschen- und Krisenvorsorgeliste
Jeder deutsche Staatsangehörige, der - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft oder der Generalkonsulate in Istanbul und Izmir lebt, kann in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Das Auswärtige Amt rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit die Auslandsvertretungen - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit deutschen Staatsbürgern schnell Verbindung aufnehmen können.

 

Unterschrifts- und Fotokopiebeglaubigungen
Diese können in vielen Fällen auch von unseren Honorarkonsuln durchgeführt werden. Die Adressen der Honorarkonsuln finden Sie auf den unten aufgelisteten Webseiten.

 

Erbscheine und Ausschlagung einer Erbschaft nach deutschem Recht
Informationen zum Erbschein und die Ausschlagung einer Erbschaft nach deutschem Recht. Einen Erbschein benötigen Sie, wenn Sie Erbe geworden sind, um über das Erbe verfügen zu können

 

Rechtsverfolgung in Zivil- und Handelssachen in der Türkei
Informationen zur Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen und zur Anerkennung und Vollstreckung deutscher gerichtlicher Entscheidungen in der Türkei

 

Rechtsanwaltslisten
Verzeichnis von deutschsprachigen Rechtsanwälten und Dolmetschern im Amtsbezirk der Botschaft Ankara, der Generalkonsulate Istanbul und Izmir und des Konsulats in Antalya.

 

Informationen zur Wehrpflicht von deutsch/türkischen Doppelstaatlern.

 

Visa
Informationen bezüglich Visaantragstellung und Bereitstellung entsprechender Merkblätter.

 

Lebensbescheinigungen
Lebensbescheinigungen werden vom Rentendienst der Deutschen Post AG (Renten Service), der im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) tätig wird, an im Ausland lebende Empfänger von Erwerbsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenrente versandt und dienen dem Nachweis, dass der Berechtigte noch lebt. Die eigentliche Bescheinigung, dass Sie leben, kann entweder von einer amtlichen türkischen Stelle (wie z.B. Muhtar oder Notar), von unseren Honorarkonsuln, der Botschaft, den Generalkonsulaten in Istanbul und Izmir oder dem Konsulat in Antalya bescheinigt werden. Dazu müssen Sie persönlich mit einem Ausweisdokument vorsprechen. Lebensbescheinigungen, die für Rentenzwecke eines öffentlich rechtlichen Trägers in Deutschland benötigt werden, werden von den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei kostenlos ausgestellt. Wird die Lebensbescheinigung für einen anderen Träger z.B. eine private Rentenversicherung benötigt, entstehen Gebühren in Höhe von 20,- Euro. Die Formulare müssen von Ihnen selber wieder zurückgesandt werden.

 

Weitere Informationen, Post- und Mailadressen finden Sie auf den folgenden Homepages:

 

Botschaft Ankara: www.ankara.diplo.de
Generalkonsulat Istanbul: www.istanbul.diplo.de
Generalkonsulat Izmir: www.izmir.diplo.de
Konsulat Antalya: www.izmir.diplo.de/Vertretung/izmir/de/03/Antalya.html
Auswärtiges Amt: www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/Startseite.html

 

von Volker Dreike, Stand 26.8.2008


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